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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen -
KonzeptDrei Skubsch & Lewandowski GbR
AGB
Haftungsausschluss:
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Erstellung der Ihnen zur Verfügung gestellten Materialien stets große Sorgfalt und Mühe darauf verwendet wurde, sämtliche Gestaltungsmittel und Werbemittel mit bestem Gewissen, neuesten technischen Möglichkeiten und nach gestalterisch anspruchsvollen Kriterien zu bearbeiten. Jedoch sind Fehler nie vollständig auszuschließen.
§ 1 Allgemeines
1. Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und (Dienst- oder Werk-) Leistungen von KonzeptDrei in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen KonzeptDrei schriftlich zustimmt.
2. Diese AGB regeln die Erbringung und Durchführung aller derzeitigen und künftigen Verkäufe, Lieferungen, Dienste, Werkleistungen und sonstigen Leistungen (Leistungen) der Vertragsparteien. Vertragsparteien sind die Agentur KonzeptDrei sowie ihre Auftraggeber.
3. KonzeptDrei erbringt ihre Leistungen ausschließlich zu den in diesen AGB festgelegten Bedingungen. Sofern der Auftraggeber ebenfalls ABG verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug der AGB zustande. Soweit die verschiedenen AGB inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die AGB des Auftraggebers Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden AGB nicht enthalten sind. Enthalten die vorliegenden AGB Regelungen, die in den AGB des Auftraggebers nicht enthalten sind, so gelten die Regelungen der vorliegenden AGB. Ergänzend gelten die Regeln des dispositiven Rechts.
4. Die jeweiligen Leistungen, Lieferungen und sonstigen Dienste werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen, festgelegt. KonzeptDrei ist berechtigt, diese AGB für künftige Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einem Monat, so werden die geänderten AGB als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote von KonzeptDrei sind stets freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. KonzeptDrei ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang bei ihr anzunehmen.
2. Die Annahme kann schriftlich (email, Fax, schriftlich) oder mündlich erfolgen. Das Vertragsangebot gilt als angenommen, sobald KonzeptDrei mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen beginnt.
3. KonzeptDrei behält sich vor zum Projektbeginn eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages und während des Projektes weitere Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Restsumme wird vor Projektübergabe fällig.
§ 2a Umfang und Ausführung des Auftrages
1. Gegenstand des Auftrages ist die von KonzeptDrei angebotene Leistung bzw. das von KonzeptDrei zu erstellende Werk, nicht aber ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Umfang dieser Arbeiten ist allein durch die bei Auftragserteilung einvernehmlich schriftlich festgelegte Aufgabenstellung, Zielsetzung, Werkleistung oder Lieferung - in Ermangelung einer solchen - durch den Inhalt des schriftlichen Angebotes festgelegt. Alle darüber hinaus mündlich oder schriftlich erteilten Aufträge oder Änderungsverlangen stellen Nachträge dar, die nach Leistungserbringung gesondert abrechenbar sind, sobald sie zuvor entweder schriftlich durch KonzeptDrei bestätigt oder tatsächlich und unwidersprochen ausgeführt worden sind. Für Änderungen, welche nicht Vertragsbestandteil sind, wird von KonzeptDrei ein Stunden-Verrechnungssatz von z.Zt. 65,- EUR erhoben
2. Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen in zumutbarem Umfang behält sich KonzeptDrei auch nach Bestätigung des Auftrags vor. An Entwürfen, die z.B. im Rahmen von Kostenvoranschlägen dem Kunden überlassen werden, und vergleichbaren Unterlagen, behält sich KonzeptDrei selbstverständlich alle Rechte vor und dürfen nicht ohne schriftliches Einverständnis von KonzeptDrei genutzt werden.
3. Gestaltungslinien und Farbtreue (auch Online-Referenzen), insbesondere Designabstimmung: Bitte beachten Sie, dass die Farbtreue am Monitor nicht unbedingt mit den Endprodukten übereinstimmen muss. Je nach Qualität und Einstellung des jeweils verwendeten Bildschirms kann es vorkommen, dass Sie oder Ihre Kunden eine von unseren objektiven Vorgaben abweichende Vorstellung von den Farben der Gestaltung haben - dies stellt keinen Mangel dar. Wir können auch keine Haftung für die Farbqualität von Ausdrucken übernehmen, da die Druckfarben von der Qualität und Geschicklichkeit der Druckerei und von der Sorte und Qualität des verwendeten Papiers abhängen. Diese Faktoren sind jeweils individuell und stets unterschiedlich und von daher von KonzeptDrei nicht beeinflussbar.
§ 2b Kostenvoranschläge und Angebote für Kunden
1. Die aufgeführten Kosten beruhen auf dem bisherigen Informationsstand und unseren Erfahrungswerten. Bei einer Änderung der Aufgabenstellung kann sich der genannte Aufwand ändern, eventuell entstehender Mehraufwand wird gesondert von KonzeptDrei berechnet, Minderleistungen werden gutgeschrieben. Konzeptions- und Beratungsleistungen fallen ausschließlich zur Erstellung der Rahmenkonzeption bzw. der technischen Struktur an. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten dieser Art werden in Form des Projektmanagements mit einem Tagessatz in Höhe von 500,00 EUR oder einem Stundenverrechnungssatz von 65,- EUR gesondert berechnet.
2. Das Angebot umfasst 2 Korrektur-Läufe, insbesondere für die grafischen Arbeiten. Texte, Bilder und Logos werden digital als .doc, .txt, .psd, .tiff oder .jpg geliefert. Eventuelle Konvertierung, Scandienste oder manuelle Erfassung werden gesondert berechnet. Darüberhinausgehende Änderungen werden ebenfalls gesondert nach unseren Konditionen berechnet.
§ 2c Schutz unseres geistigen Eigentums, Eigentumsvorbehalt, Rechteeinräumung
1. Der Kunde steht uns dafür ein, dass die im Rahmen unserer Angebotsabgabe oder Vertragsbeziehung ihm von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen oder erteilten Informationen nur für seine eigenen Zwecke im Rahmen der vertragsgemäß erstellten Leistungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Bis zur endgültigen Bezahlung unseres jeweiligen Auftrags bzw. der Lieferung behalten wir uns alle Rechte an den von uns erbrachten Werkleistungen, Lieferungen sowie dazu überreichten Gegenständen und Unterlagen vor. Zug um Zug gegen vollständige Bezahlung räumen wir dem Kunden Nutzungs- oder Lizenzrechte an den für sie erstellten materiellen oder immateriellen Werken ein, deren Umfang sich aus dem Individualvertrag ergibt, sofern wir Inhaber dieser Rechte sind; im Zweifel sind die eingeräumten Rechte nicht ausschließlicher Natur und beinhalten insbesondere nicht das Recht zur Weitergabe oder -vermarktung in unveränderter oder veränderter Form. Soweit nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart, hat der Erwerber auf unsere Urheberschaft durch einen geeigneten Hinweis (z.B. Copyright-Vermerk) bei jeder Veröffentlichung hinzuweisen.
2. Sämtliche Leistungen von KonzeptDrei sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt. KonzeptDrei überträgt dem Kunden an den erbrachten Leistungen, Ideen, Entwürfen und Gestaltungen lediglich das einfache Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Umfang unter der Bedingung der vollständigen Leistung der vereinbarten Vergütung, jedoch nicht über die in § 15 UrhG aufgezählten bekannten Nutzungsarten hinaus. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte von KonzeptDrei an eigenen Planungsverfahren, Softwareprogrammen und Mediaeinkaufsmethoden, die das unternehmensspezifische Know-how von KonzeptDrei darstellen.
3. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von KonzeptDrei. Über den Umfang der Nutzung steht KonzeptDrei ein Auskunftsanspruch zu. Ohne Zustimmung von KonzeptDrei dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werkes – ist unzulässig.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
1. Der Auftraggeber erhält von KonzeptDrei per Schriftverkehr (email, Fax, schriftlich) ein Angebot, eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung, in der der Auftraggeber als Adressat und KonzeptDrei als Aussteller genannt ist und in der Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag sowie die Kontoverbindung von KonzeptDrei angegeben sind.
2. Die vertraglich vereinbarte Rechnungssumme ist, falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden, bis spätestens 5 Tage nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Gesamt-Vergütung kann ebenso in 2 Raten von jeweils 50 % der Rechnungssumme gezahlt werden. Dies gilt insbesondere für die Bestellung von Angebots-Paketen über die Website von KonzeptDrei. Bei Teilzahlung ist nach Eingang der Auftragsbestätigung eine erste Rate von 50 % als Anzahlung unverzüglich fällig. Die Rechnung oder die Raten können per Lastschriftverfahren, per Überweisung oder durch ein gesondert vereinbartes Vergütungssystem eingezogen, bzw. bezahlt werden. Bei Teilzahlung ist die erste Ratenzahlung definitiv vor Erstellung jeglicher Entwürfe als Anzahlung zu zahlen. Solange diese Anzahlung nicht geleistet wurde, erstellt KonzeptDrei noch keine Entwürfe oder liefert sonstige Daten.
3. Die finale Ausarbeitung, Fertigstellung und Auslieferung der Materialien erfolgt nur nach schriftlicher oder mündlicher Freigabe der Layouts (Entwürfe) durch den Auftraggeber und auch nur, wenn bei Teilzahlung die zweite Ratenzahlung, die restlichen 50 % des Gesamtrechnungsbetrages, an KonzeptDrei überwiesen wurde. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung durch KonzeptDrei in Verzug, wenn er den Brutto-Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist KonzeptDrei berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung wegen Gegenansprüchen ist nur statthaft, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Im Falle einer Rückbuchung im Rahmen des Lastschriftverfahrens gerät der Kunde in Zahlungsverzug. KonzeptDrei ist im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, die Forderungen mit 6 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die durch die Rückbuchung entstanden Kosten sind vom Kunden und Auftraggeber zu ersetzen. KonzeptDrei kann den Auftraggeber bei Fälligkeit der Zahlung und Nichtbezahlung der Rechnung innerhalb der genannten Frist zur Zahlung mahnen. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahnpauschale von € 10,- pro Mahnung erhoben.
7. Ist Ratenzahlung vereinbart, kann KonzeptDrei die gesamte Leistung verlangen, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten wiederholt schwerwiegend verletzt, insbesondere mit der Zahlung von mindestens zwei vollen Raten im Verzug ist.
§ 4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung einer Gestaltungslinie nach individuellen Kriterien sowie die Überarbeitung bestehender Designs und Gestaltungen, die bereits zur Produktion freigegeben worden sind, werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet. Hierzu zählen auch weitere Tätigkeiten die in den Bereich des Corporate Design fallen (z.B. Briefbogen-, Visitenkarten- und Rechnungsformularerstellung, Texterstellung- oder Überarbeitung etc.)
2. KonzeptDrei ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Anerkennung dieser Bedingungen, KonzeptDrei eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
3. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von KonzeptDrei abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, KonzeptDrei im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten durch Fremdleistungen.
4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos und Abbildungen mit Rechten Dritter, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind ggf. vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 5 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
1. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von KonzeptDrei nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dies gilt ebenso für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber, wenn dieser Unternehmer ist.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann KonzeptDrei vollständige Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware einbehalten, sowie die weitere Bearbeitung des Auftrags einstellen. Diese Rechte stehen KonzeptDrei auch zu, wenn sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug befindet.
§ 6 Eigentumsvorbehalt/Werbungsrecht
3. Die an den Auftraggeber gelieferten Vertragserzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Auftraggeber gerichteten Ansprüche Eigentum von KonzeptDrei. Entsprechendes gilt für das Recht der Nutzung der Vertragserzeugnisse. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist er berechtigt, Vertragserzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Auftraggeber die ihm gegenüber dem Dritten zustehenden Ansprüche an KonzeptDrei ab. KonzeptDrei erklärt hiermit die Annahme der Abtretung.
4. KonzeptDrei kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen, wenn nicht der Auftraggeber ein überwiegendes Interesse daran hat, dass eine Nennung nicht erfolgt. Die Namensnennung erfolgt je nach Produkt in der branchenüblichen Weise. Der Nennungsanspruch erstreckt sich auch auf Begleitmaterialien oder Vorarbeiten. Alle durch KonzeptDrei gefertigten Vertragserzeugnisse können in geringem Umfang zu eigenen Werbezwecken (z.B. Präsentationen, Muster) genutzt werden.
§ 7 Kündigung
1. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Wird ein Dauerschuldverhältnis nicht zum Ablauf der Leistungsperiode fristgerecht gekündigt, so verlängert es sich jeweils um ein Jahr.
§ 8 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat KonzeptDrei bei der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung zu unterstützen, insbesondere notwendige Sachen, Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstige Materialien (Materialien) rechtzeitig zu überlassen. Für Schäden, die auf Grund der Verletzung dieser Mitwirkungspflicht eintreten, insbesondere durch Verzögerung der Auftragserfüllung, haftet KonzeptDrei nicht.
2. Soweit der Auftraggeber KonzeptDrei Materialien zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stellt, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass dadurch keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Marken-, Wettbewerbs-, Eigentums- oder Nutzungsrechte verletzt werden. Sollten durch die Nutzung und/oder Verarbeitung dieser Materialien Rechte Dritter verletzt werden, übernimmt KonzeptDrei dafür keine Haftung. Der Auftraggeber hat KonzeptDrei sowie alle bei der Bearbeitung des Auftrags für KonzeptDrei tätigen Personen von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung derartiger Rechte freizustellen.
3. Sofern der Auftraggeber Leistungen von KonzeptDrei im Bereich Webhosting, Webdesign oder generell im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet in Anspruch nimmt, verpflichtet sich der Auftraggeber sicherzustellen, dass bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht gegen Gesetze oder behördliche Anordnungen verstoßen wird. Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen, dass über seinen Zugang, seine Emailadressen, seine Homepage oder seinen Webspace nicht rechtswidrig pornografische, rassistische, nationalsozialistische oder andere extremistische, jugendgefährdende oder anderweitig rechtswidrige Inhalte verbreitet, verarbeitet, veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden. Insbesondere hat der Auftraggeber auch derartige Links Dritter auf seiner Homepage oder seinem Webspace unverzüglich zu löschen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflichten, so hat er KonzeptDrei sowie alle bei der Bearbeitung des Auftrags für KonzeptDrei tätigen Personen von allen darauf basierenden Ansprüchen Dritter sowie Aufwendungen, wie zum Beispiel Bußgeldzahlungen, freizustellen. Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von KonzeptDrei zur Verfügung stellt. KonzeptDrei ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
4.Verletzt der Auftraggeber wiederholt diese Pflichten, ist KonzeptDrei berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten, bzw. ein Dauerschuldverhältnis außerordentlich zu kündigen und die weitere Leistung einzustellen.
5. Der Kunde verpflichtet sich, die von KonzeptDrei zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten, sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie diese vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Besteht für den Kunden der Verdacht, dass Dritte unbefugt in den Besitz der Passworte gelangt sein könnten, ist er verpflichtet, unverzüglich KonzeptDrei hierüber zu informieren und die betreffenden Passworte zu ändern. Ferner hat der Kunde die automatisch zugestellten Passworte unmittelbar bei der ersten Einwahl in den Internet-Service von KonzeptDrei und später auf Anforderung von KonzeptDrei abzuändern. Er stellt KonzeptDrei von Kosten und Ansprüche Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
6. Der Kunde ist verpflichtet, KonzeptDrei seinen vollständigen Name, seine postalische Anschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), seine EMailadresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Ansprechpartners vollständig und richtig mitzuteilen. Der Kunde sichert zu, dass alle KonzeptDrei mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, KonzeptDrei jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und die Daten unverzüglich im Kundenservice-Bereich oder durch Mitteilung an KonzeptDrei per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
7. Der Kunde verpflichtet sich, KonzeptDrei unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
8.Bei der durch KonzeptDrei durchgeführten Datensicherungen obliegt es dem Kunden, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Durchführung jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von KonzeptDrei oder der von ihm hierzu Beauftragten, soweit diese rechtzeitig durch KonzeptDrei angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien dürfen keinesfalls auf den KonzeptDrei-Servern gespeichert werden.
§ 9 Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel
1. Soweit Gegenstand der Leistungen von KonzeptDrei auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird KonzeptDrei im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe ("Registrar") lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. ".de") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien der DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die KonzeptDrei dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.
2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers ("Registrant"), des administrativen Ansprechpartners ("Admin-C") und des technischen Ansprechpartners ("Tech-C") anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich im Kundenservice-Bereich oder durch Mitteilung an KonzeptDrei per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
3. KonzeptDrei wird nach Vertragsabschluss die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. Der Kunde wird dabei bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen. KonzeptDrei ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. KonzeptDrei hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. KonzeptDrei übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch KonzeptDrei aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt. Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird KonzeptDrei die eventuell vom Kunden angegebenen Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird KonzeptDrei weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
4. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde KonzeptDrei, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
5. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
6. Bei einer Kündigung erfolgt weder für die im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren.
7. Bei allen über KonzeptDrei registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. ".de") anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das den Server betreffende Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Alle Erklärungen, die Domains betreffen, insbesondere Domain-Kündigungen, Providerwechsel, Domain-Löschungen, bedürfen der Schriftform. KonzeptDrei behält sich vor, dem Antrag auf Providerwechsel (KK-Antrag) erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind. Sollte der Kunde nach Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird KonzeptDrei hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden und keine sonstigen Zahlungsrückstände mehr bestehen; ansonsten steht KonzeptDrei ein Zurückbehaltungsrecht zu. Macht KonzeptDrei das Zurückbehaltungsrecht geltend, kann KonzeptDrei dem Kunden eine Frist von zwei Wochen setzen, in der er die Zahlungsrückstände auszugleichen hat; nach erfolglosem Ablauf der Frist, ist KonzeptDrei berechtigt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen ("CLOSE"). Gleiches gilt auch für den Fall, dass KonzeptDrei dem KK-Antrag des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben kann, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
8. Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei KonzeptDrei betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. KonzeptDrei wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Ab dem zweiten Versuch werden hierfür Gebühren erhoben. KonzeptDrei kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber KonzeptDrei hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen KonzeptDrei und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
9. Der Kunde ist verpflichtet, KonzeptDrei unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, KonzeptDrei unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von KonzeptDrei über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und KonzeptDrei das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
10. Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und etwa hierzu notwendige Erklärungen abzugeben.
11. Bei allen Streitfällen bezüglich internationaler Domains erkennt der Kunde an, dass diese vor unterschiedlichen Gerichten, so auch vor Gerichten am Sitz des Registrars, verhandelt werden können.
12. Sollte der Kunde andere Top-Level-Domains beauftragen (z.B. ".com", ".net", ".org", ".info", ".biz", etc.), wird insgesamt wie vorstehend ausgeführt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
13. KonzeptDrei betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, verpflichten sich die Vertragsparteien, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
14. Der Serverplatz/Webspeicherplatz kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
14a. Wird der Serverplatz/Webspeicherplatz nicht zum Ablauf der Leistungsperiode fristgerecht gekündigt, so verlängert sich diese jeweils um ein Jahr.
§ 10 Projketbeendigung/Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat die von KonzeptDrei vertragsgemäß erbrachten Vertragserzeugnisse innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang oder sonstigem Erhalt abzunehmen. Festgestellte Mängel hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist anzuzeigen. Für die Einhaltung der Frist ist auf die Absendung der Anzeige abzustellen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der Frist, so gelten die Vertragserzeugnisse als abgenommen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist er auf diese Folge hinzuweisen. Nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Mangels angezeigt werden.
2. Hat der Auftraggeber Muster begutachtet und keine Mängel beanstandet, kann er die den Mustern entsprechenden Vertragserzeugnisse nicht als mangelhaft rügen und deren Abnahme nicht verweigern. Dies gilt nicht für nicht offensichtliche Mängel.
3. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original oder anderen Vorlagen gegenüber dem Endprodukt nicht ausgeschlossen werden. Diese gelten nicht als Mängel. Das gleiche gilt für die Verwendung von besonderen Materialien in der Produktherstellung. Auf Grund von Mängeln der Vertragserzeugnisse, die auf Mängel in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Materialien, auf undeutliche Informationen des Auftraggebers oder unterschiedliche Farbwiedergabe von unterschiedlichen Monitoren zurückzuführen sind, kann die Abnahme nicht verweigert werden.
4. KonzeptDrei leistet für berechtigt gerügte Mängel der Vertragserzeugnisse zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung bzw. Herstellung eines mangelfreien Vertragserzeugnisses.
5. Sofern KonzeptDrei die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, oder die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Minderung verlangen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung im Rahmen der Haftungsbeschränkung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern KonzeptDrei die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
6. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
7. Darstellungen und Beschreibungen über Beschaffenheit, Eigenschaften, Nutzungsmöglichkeiten und Ähnliches der Vertragserzeugnisse sind keine Garantien im Rechtssinne. Eine Garantie im Rechtssinne liegt nur vor, soweit KonzeptDrei die Übernahme einer Garantie ausdrücklich erklärt hat.
§ 11 Haftungsbeschränkung
1. KonzeptDrei sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
2. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers oder der Verletzung von Kardinalpflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Auftraggebers aus dem ProdHaftG.4. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist die Haftung auf den je nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
§ 12 Sonstiges
1. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren oder jegliche Nutzung und Verfremdung unserer Werke sofort zu untersagen.
2. Der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und KonzeptDrei ist Hamburg.
3. Sollten eine oder mehrere Regeln dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regeln nicht.
Stand: Hamburg, 02. Sept. 2008
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